
Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die * vor dem 01.01.1945 geboren, * vor dem 01.01.2000 arbeitslos geworden sind und * sich vor dem 01.01.2000 arbeitslos gemeldet haben, können ihre Beiträge, die seit 01.01.2000 nur nach der Höhe der Arbeitslosenhilfe bemessen werden, aus eigenen Mitteln aufstocken. Für die Aufstockung ist der Beitrag zu zahlen,...
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